Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Januar 2020
§1.
Vertragsabschluss
Der
Vertrag kommt durch Annahme des Kundenantrags durch die Hundesitterin
M.Lanatowitz (nachfolgend Hundesitterin genannt) zustande. Der
Vertrag kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch, mündlich zustande
kommen. Falls aus Zeitgründen eine schriftliche Zusage nicht möglich
war, gilt der Vertrag mit der Bereitstellung eines
Unterbringungsplatzes für das Tier als abgeschlossen. Das
in Pflege gegebene Tier wird für den vereinbarten Zeitraum in Obhut
genommen, artgerecht betreut und versorgt.
§2.
Gesundheitliche Voraussetzungen
Das
Tier muss bei der Aufnahme frei von ansteckenden Erkrankungen und
Parasiten sein. Ein aktueller Schutz vor Ektoparasiten muss vorhanden
sein. Ein aktueller Impfschutz muss zum Zeitpunkt d. Aufnahme gegen
Tollwut, Leptospirose, Staupe, Hepatitis und Parainfluenza vorhanden
sein.
Die Impfungen sollten nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
Der gültige Impfpass ist zu Beginnt des Aufenthaltes vorzuzeigen und
während der Pflegezeit bei der Hundesitterin zu hinterlegen.
Gesundheitliche Einschränkungen jeglicher Art und Verhaltensauffälligkeiten sind bei der Buchung mitzuteilen.
§3 Pflichten der Hundesitterin
(1) Die Hundesitterin versichert die vereinbarten Dienstleistungen in seriöser, fürsorglicher und vertrauenswürdiger Weise auszuführen.
Sie ist verpflichtet den mit dem Kunden vereinbarten Platz frei zuhalten. Hund in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Die Hundesitterin wird das Tier artgerecht pflegen und halten und das Tierschutzgesetz sowie die Nebenbestimmungen beachten. Weiterhin verpflichtet sie sich, über alle ihr bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Tierhalters, auch nach Beendigung dieses Vertrages, Stillschweigen zu bewahren, ausgenommen bei tierschutzwidrigen Handlungen. Darüber hinaus verpflichtet sich sie sich ihr zum Zwecke der Leistungserbringung überlassenen Unterlagen und Gegenstände (z.B. Schlüssel, Impfpass) sorgfältig zu verwahren und diese während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, bzw. nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert an den Tierhalter zurückzureichen.
(3) Der Kunde wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass das Tier auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die anderen in Betreuung gegebenen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. Die Hundesitterin übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen, sowie Verletzungen aus Raufereien. Für Tod, Entlaufen oder „Verletzung“
eines Tieres kann keine Haftung übernommen werden, sofern nicht der Hundesitterin grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
(4) Die Hundesitterin wird, wenn eine Hausbetreuung vereinbart wurde, die Räumlichkeiten des Kunden ausschließlich zur Betreuung der Tiere betreten und sich vor dem Verlassen des Hauses bzw. der Wohnung vergewissern, dass diese abgeschlossen ist. Wenn während der häuslichen Tierpflege Gefahr durch z.B. Rohrbruch, Brand, Einbruch etc. für Hab und Gut des Tierhalters droht, wird die Tierbetreuung den Tierhalter verständigen und nach Absprache die Feuerwehr, Polizei oder einen Handwerker beauftragen. Die dadurch entstandenen Kosten sind von dem Tierhalter zu tragen.
§4 Pflichten des Tierbesitzers
(1) Der Hundehalter versichert, dass der in die Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und es frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Es muss eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung bestehen. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.
(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundesitterin erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu
betreuenden Hund verursachte Tier-,Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Im Übrigen haftet der Tierhalter für alle Schäden, die durch das Tier
entstehen, sofern sie nicht durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung von der Hundesitterin zu verantworten sind.
Schäden an Einrichtungen und Gegenständen der Räumlichkeiten der Hundesitterin, welche durch das Tier verursacht werden, sind bei der
Abholung durch den Auftraggeber zu regulieren.
(3)
Sollten Dritte die Hundesitterin für Schäden und Folgeschäden in
Anspruch nehmen, die dadurch entstanden sind, dass durch das Tier
fremde Rechte
,Tiere und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis die hundesitterin von allen Regressansprüchen Dritteruneingeschränkt
frei, es sei denn, dass der Tierpension der nachgewiesene Vorwurf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die
Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunde und geschädigtem Dritten.
(4) Kommt es während des Aufenthalts des Tieres zu einertierspezifischen Gefahr (Beißen, aggressives Verhalten gegenüber Betreuungspersonen oder
anderen Tieren) und ist einweiterer Aufenthalt aufgrund derdadurch auftretenden Gefährdung nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde verpflichtet, das Tier
schnellstmöglich abzuholen. Ist dies nicht möglich, wird das Tier in einem Tierheim bis zur Abholung untergebracht. Die Kosten dafür sind vom Besitzer zu
tragen.
(5)Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie
Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundebetreuerin keine Haftung.
(6) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere
aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundesitterin bei der Buchung mitzuteilen. Eine Ablehnung durch die Hundesitterin ist jederzeit möglich.
(7) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundesitterin übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion undMitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundesitterin keine Haftung übernommen werden.
$5 Vorzeitige Abholung
Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundesitterin jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.
Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundesitterin unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche
oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.
Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Betreuung Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine
gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die
Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird. Sollte Abholen nicht möglich sein , wird mit dem Besitzer vor Betreuungsbeginn eine Notunterbringung
in diesem Fall z.B. in einem Tierheim vereinbart.
§6
Versorgung durch den Tierarzt im Krankheitsfall
Im
Krankheitsfall besteht für die Hundesitterin die Berechtigung, das
Tier tierärztlich behandeln zu lassen. Hierdurch entstehende Kosten
trägt der Tiereigentümer. Der Tiereigentümer erklärt sich
gleichzeitig damit einverstanden, dass alle Bemühungen, unabhängig
von entstehenden Kosten, durch einen Tierarzt bei Erkrankung oder im
Falle eines Unfalles/Verletzung oder Notfalls seines Tieres erfolgen
sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe vom
Tiereigentümer übernommen. Für Tierarztbesuche werden zudem
Zusatzkosten von 12€ je angefangene Stunde(Zeitaufwand und
Fahrkosten) fällig. Sollte tierärztlicherseits eine Einschläferung
des Tieres nötig werden, ist die Hundesitterin berechtigt, die
notwendige Erlaubnis zu erteilen. Dies gilt jedoch nur in dem Fall,
dass nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden
kann, und dem Tier unnötiges
Leid erspart werden muss. Im Falle des Versterbens eines Tieres ist
die Hundesitterin zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und
hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.Soweit die Hundesitterin für
hierfür entstehende Kosten in Vorleistung tritt, stellt der Kunde
die Hundesitterin von allen angefallenen Kosten frei und übernimmt
diese.
§7 Läufige Hündin
Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundesitterin darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird.
Die Hundesitterin kann die Betreuung ablehnen, da keine Einzelbetreuung möglich ist. Sollte der Besitzer trotz des Wissens über eine
Gruppenhaltung eine Betreuung wünschen berechnet wir hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in
die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, ist ihm bewußt, dass trotz bestmöglicher Beobachtung ,ein
möglicher Deckakt stattfinden kann.Es wird für die dann eventuell auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine
Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
$8
Betreuungszeit
Das
in Betreuung gegebene Tier wird umgehend nach Ablauf der
vereinbarten Pensionsdauer abgeholt. Wird das Tier nach 7 Tagen trotz
schriftlicher Erinnerung an den Tierhalter nicht abgeholt und erfolgt
keine Nachricht durch den Tierhalter an die Hundesitterin, ist die
Hundesitterin ermächtigt, für eine andere Verwahrung des Tieres zu
sorgen. Der Tierhalter verpflichtet sich insoweit, für die Kosten
der anderweitigen Unterbringung sowie die Kosten der Nichtabholung
aufzukommen.
§9 Vereinbarte Bring- und Abholzeiten müssen eingehalten werden.
$10 Futter und Medikamente
Der Kunde stellt bei Langzeitbetreuung oder wenn der Kunde die Fütterung bei der Tagesbetreuung wünscht, für die Betreuungszeit ausreichend Futter und wenn erforderlich benötigte Medikamente zur Verfügung. Sollte jedoch
Nachschub benötigt werden, wird der Tierbetreuer gegen Kostenverrechnung dieses beschaffen.
$11 Preise
Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen
[ ] bei uns Kurzzeit 4 € / Std.[ ] Tagespflege max. Tagessatz O 18€ O22€ O 25€
[ ] auf Ihrem Grundstück / in Wohnung 15,50€/Std.
Tagespflege je Tag (Urlaub o.ä.)
[ ] kleiner Hund 18 €
[ ] mittlerer Hund 22 €
[ ] großer Hund 25 €
Homesitting einfach
max 2 Besuche incl. Füttern 35€
plus : Müll,Post,Objektkontrolle,Lüften max 2 Besuche 50€
Jeder weitere Besuch plus 5€
§12 Bezahlung
Anreise- und Abreisetage werden voll berechnet. Die Bezahlung kann vor oder bei Abholung erfolgen, eine Anzahlung ist ebenfalls möglich,dies wird mit dem Kunden vereinbart. Die Zahlung erfolgt in bar.
Preisänderungen sind möglich und werden dem Kunden vor Auftragsstellung mitgeteilt. Nach Auftragsstellung und Unterschrift des Kunden gelten die für diesen Auftrag vereinbarten Preise.
§13Kleingruppenhaltung
Dem Besitzer ist bekannt, dass sein Hund in kleiner Gruppe betreut wird und ihm sind die Risiken bewußt. Ihm ist ebenfalls bewußt, dass trotz sorgfältiger Betreuung es im Spiel untereinander zu Rangelein und daraus resultierenden Verletzungen kommen kann.
§14 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt hauptsächlich telefonisch , per E-Mail oder per Whats-App.
Verschwiegenheit:
Gemäß den rechtlichen Datenschutzbestimmungen werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
§15
Rücktritt des Kunden (Stornierung)
Bei
Stornierung des Betreuungsvertrages bis 5 Wochen vor Beginn des
Aufenthalts entstehen keine Stornogebühren. Bei einer Stornierung 4
Wochen vor Beginn d. Aufenthalts werden 25 % der vereinbarten
Gesamtsumme fällig, bei einer Stornierung bis 3 Wochen vor Beginn
des Aufenthalts 50 % der Gesamtsumme bis 2 Wochen vor Beginn 70% und
bei Stornierung innerhalb 10 Tage vor Beginn des Aufenthaltes 100% d.
Vereinbarten Gesamtsumme.
§16 Rücktritt (Stornierung) der Hundesitterin vom Betreuungsvertrag
Die
Hundesitterin ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen
vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z. B. im Falle höherer
Gewalt(wie Unfall,Krankheit,Tod) oder anderer von der Hundesitterin
nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen.
Die Hundesitterin hat den Kunden von der
Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt der Hundesitterin entsteht kein Anspruch
des Kunden auf Schadensersatz.
§17
Schlussbestimmungen
Sollten
einzelne Klauseln der AGB unwirksam sein, bleiben die restlichen
Bestandteile der AGB hiervon unberührt. Die Vertragspartner
verpflichten sich, ungültige oder unwirksame Bestimmungen durch
andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der
wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Regelung gerecht werden.