Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Januar 2020

§1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme des Kundenantrags durch die Hundesitterin M.Lanatowitz (nachfolgend Hundesitterin genannt) zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch, mündlich zustande kommen. Falls aus Zeitgründen eine schriftliche Zusage nicht möglich war, gilt der Vertrag mit der Bereitstellung eines Unterbringungsplatzes für das Tier als abgeschlossen.
Das in Pflege gegebene Tier wird für den vereinbarten Zeitraum in Obhut genommen, artgerecht betreut und versorgt.

 §2. Gesundheitliche Voraussetzungen
Das Tier muss bei der Aufnahme frei von ansteckenden Erkrankungen und Parasiten sein. Ein aktueller Schutz vor Ektoparasiten muss vorhanden sein. Ein aktueller Impfschutz muss zum Zeitpunkt d. Aufnahme gegen Tollwut, Leptospirose, Staupe, Hepatitis und Parainfluenza vorhanden sein.
Die Impfungen sollten nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Der gültige Impfpass ist zu Beginnt des Aufenthaltes vorzuzeigen und während der Pflegezeit bei der Hundesitterin zu hinterlegen.

Gesundheitliche Einschränkungen jeglicher Art und Verhaltensauffälligkeiten sind bei der Buchung mitzuteilen.

§3 Pflichten der Hundesitterin

(1) Die Hundesitterin versichert die vereinbarten Dienstleistungen in seriöser, fürsorglicher und vertrauenswürdiger Weise auszuführen.

Sie ist verpflichtet den mit dem Kunden vereinbarten Platz frei zuhalten. Hund in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Die Hundesitterin wird das Tier artgerecht pflegen und halten und das Tierschutzgesetz sowie die Nebenbestimmungen beachten. Weiterhin verpflichtet sie sich, über alle ihr bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Tierhalters, auch nach Beendigung dieses Vertrages, Stillschweigen zu bewahren, ausgenommen bei tierschutzwidrigen Handlungen. Darüber hinaus verpflichtet sich sie sich ihr zum Zwecke der Leistungserbringung überlassenen Unterlagen und Gegenstände (z.B. Schlüssel, Impfpass) sorgfältig zu verwahren und diese während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, bzw. nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert an den Tierhalter zurückzureichen.


(3) Der Kunde wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass das Tier auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die anderen in Betreuung gegebenen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. Die Hundesitterin übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen, sowie Verletzungen aus Raufereien. Für Tod, Entlaufen oder „Verletzung“

eines Tieres kann keine Haftung übernommen werden, sofern nicht der Hundesitterin grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

(4) Die Hundesitterin wird, wenn eine Hausbetreuung vereinbart wurde, die Räumlichkeiten des Kunden ausschließlich zur Betreuung der Tiere betreten und sich vor dem Verlassen des Hauses bzw. der Wohnung vergewissern, dass diese abgeschlossen ist. Wenn während der häuslichen Tierpflege Gefahr durch z.B. Rohrbruch, Brand, Einbruch etc. für Hab und Gut des Tierhalters droht, wird die Tierbetreuung den Tierhalter verständigen und nach Absprache die Feuerwehr, Polizei oder einen Handwerker beauftragen. Die dadurch entstandenen Kosten sind von dem Tierhalter zu tragen.

§4 Pflichten des Tierbesitzers

(1) Der Hundehalter versichert, dass der in die Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und es frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Es muss eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung bestehen. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.

(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundesitterin erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu 

betreuenden Hund verursachte Tier-,Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Im Übrigen haftet der Tierhalter für alle Schäden, die durch das Tier 

entstehen, sofern sie nicht durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung von der Hundesitterin zu verantworten sind.

    Schäden an Einrichtungen und Gegenständen der Räumlichkeiten der Hundesitterin, welche durch das Tier verursacht werden, sind bei der 

    Abholung durch den Auftraggeber zu regulieren.

(3) Sollten Dritte die Hundesitterin für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, die dadurch entstanden sind, dass durch das Tier fremde Rechte 

,Tiere und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis die hundesitterin von allen Regressansprüchen Dritteruneingeschränkt 

frei, es sei denn, dass der Tierpension der nachgewiesene Vorwurf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die 

Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunde und geschädigtem Dritten.

(4) Kommt es während des Aufenthalts des Tieres zu einertierspezifischen Gefahr (Beißen, aggressives Verhalten gegenüber Betreuungspersonen oder 

anderen Tieren) und ist einweiterer Aufenthalt aufgrund derdadurch auftretenden Gefährdung nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde verpflichtet, das Tier 

schnellstmöglich abzuholen. Ist dies nicht möglich, wird das Tier in einem Tierheim bis zur Abholung untergebracht. Die Kosten dafür sind vom Besitzer zu 

tragen.

    (5)Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie 

      Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundebetreuerin keine Haftung.

      (6) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere

      aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundesitterin bei der Buchung mitzuteilen. Eine Ablehnung durch die Hundesitterin ist jederzeit möglich.

      (7) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundesitterin übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion undMitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundesitterin keine Haftung übernommen werden.

    $5 Vorzeitige Abholung

    Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundesitterin jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. 

    Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundesitterin unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche

     oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.

     Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Betreuung Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine

     gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die 

    Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird. Sollte Abholen nicht möglich sein , wird mit dem Besitzer vor Betreuungsbeginn eine Notunterbringung

     in diesem Fall z.B. in einem Tierheim vereinbart.


    §6 Versorgung durch den Tierarzt im Krankheitsfall
    Im Krankheitsfall besteht für die Hundesitterin die Berechtigung, das Tier tierärztlich behandeln zu lassen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Tiereigentümer. Der Tiereigentümer erklärt sich gleichzeitig damit einverstanden, dass alle Bemühungen, unabhängig von entstehenden Kosten, durch einen Tierarzt bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung oder Notfalls seines Tieres erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe vom Tiereigentümer übernommen.
    Für Tierarztbesuche werden zudem Zusatzkosten von 12€ je angefangene Stunde(Zeitaufwand und Fahrkosten) fällig. Sollte tierärztlicherseits eine Einschläferung des Tieres nötig werden, ist die Hundesitterin berechtigt, die notwendige Erlaubnis zu erteilen. Dies gilt jedoch nur in dem Fall, dass nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann, und dem Tier
    unnötiges Leid erspart werden muss. Im Falle des Versterbens eines Tieres ist die Hundesitterin zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.Soweit die Hundesitterin für hierfür entstehende Kosten in Vorleistung tritt, stellt der Kunde die Hundesitterin von allen angefallenen Kosten frei und übernimmt diese.

    §7 Läufige Hündin

    Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundesitterin darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. 

    Die Hundesitterin kann die Betreuung ablehnen, da keine Einzelbetreuung möglich ist. Sollte der Besitzer trotz des Wissens über eine 

    Gruppenhaltung eine Betreuung wünschen berechnet wir hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in 

    die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, ist ihm bewußt, dass trotz bestmöglicher Beobachtung ,ein 

    möglicher Deckakt stattfinden kann.Es wird für die dann eventuell auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine 

    Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

    $8 Betreuungszeit
    Das in Betreuung gegebene Tier wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer abgeholt. Wird das Tier nach 7 Tagen trotz schriftlicher Erinnerung an den Tierhalter nicht abgeholt und erfolgt keine Nachricht durch den Tierhalter an die Hundesitterin, ist die Hundesitterin ermächtigt, für eine andere Verwahrung des Tieres zu sorgen. Der Tierhalter verpflichtet sich insoweit, für die Kosten der anderweitigen Unterbringung sowie die Kosten der Nichtabholung aufzukommen.

    §9 Vereinbarte Bring- und Abholzeiten müssen eingehalten werden.


    $10 Futter und Medikamente

    Der Kunde stellt bei Langzeitbetreuung oder wenn der Kunde die Fütterung bei der Tagesbetreuung wünscht, für die Betreuungszeit ausreichend Futter und wenn erforderlich benötigte Medikamente zur Verfügung. Sollte jedoch

    Nachschub benötigt werden, wird der Tierbetreuer gegen Kostenverrechnung dieses beschaffen.


    $11 Preise

    Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen

    [ ] bei uns Kurzzeit 4 € / Std.[ ] Tagespflege max. Tagessatz O 18€ O22O 25€

    [ ] auf Ihrem Grundstück / in Wohnung 15,50€/Std.


    Tagespflege je Tag (Urlaub o.ä.)

    [ ] kleiner Hund 18 €

    [ ] mittlerer Hund 22 €

    [ ] großer Hund 25 €

    Homesitting einfach

    max 2 Besuche incl. Füttern 35€

    plus : Müll,Post,Objektkontrolle,Lüften max 2 Besuche 50€

    Jeder weitere Besuch plus 5€

    §12 Bezahlung

    Anreise- und Abreisetage werden voll berechnet. Die Bezahlung kann vor oder bei Abholung erfolgen, eine Anzahlung ist ebenfalls möglich,dies wird mit dem Kunden vereinbart. Die Zahlung erfolgt in bar.

    Preisänderungen sind möglich und werden dem Kunden vor Auftragsstellung mitgeteilt. Nach Auftragsstellung und Unterschrift des Kunden gelten die für diesen Auftrag vereinbarten Preise.




§13Kleingruppenhaltung

Dem Besitzer ist bekannt, dass sein Hund in kleiner Gruppe betreut wird und ihm sind die Risiken bewußt. Ihm ist ebenfalls bewußt, dass trotz sorgfältiger Betreuung es im Spiel untereinander zu Rangelein und daraus resultierenden Verletzungen kommen kann.


§14 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt hauptsächlich telefonisch , per E-Mail oder per Whats-App.

Verschwiegenheit:

Gemäß den rechtlichen Datenschutzbestimmungen werden keine Daten an Dritte weitergegeben.


§15 Rücktritt des Kunden (Stornierung)
Bei Stornierung des Betreuungsvertrages bis 5 Wochen vor Beginn des Aufenthalts entstehen keine Stornogebühren. Bei einer Stornierung 4 Wochen vor Beginn d. Aufenthalts werden 25 % der vereinbarten Gesamtsumme fällig, bei einer Stornierung bis 3 Wochen vor Beginn des Aufenthalts 50 % der Gesamtsumme bis 2 Wochen vor Beginn 70% und bei Stornierung innerhalb 10 Tage vor Beginn des Aufenthaltes 100% d. Vereinbarten Gesamtsumme.

§16 Rücktritt (Stornierung) der Hundesitterin vom Betreuungsvertrag

Die Hundesitterin ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z. B. im Falle höherer Gewalt(wie Unfall,Krankheit,Tod) oder anderer von der Hundesitterin nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Die Hundesitterin hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt der Hundesitterin entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


§17 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln der AGB unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestandteile der AGB hiervon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, ungültige oder unwirksame Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Regelung gerecht werden.