Gesetzliche Anforderungen und Empfehlungen

Unsere familiäre Hundebetreuung bietet Ihnen nicht nur unsere Kenntnisse aus mehrjähriger Erfahrung im Hundesport und aus eigener Tierhaltung, sowie der Tätigkeit als Tierheilpraktiker, sondern erfüllt auch die gesetzlichen Anforderungen 

  • Sachkundenachweis § 11 TierSchG 
  •  Sachkundenachweis LHundG § 10 und § 11
  • Amtstierärztliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG gewerbsmäßige Hundehaltung

Damit ihr Liebling eine entspannte Zeit bei uns verbringen kann, gibt es ein paar Voraussetzungen, um einen reibungsfreien Ablauf zu gewährleisten.

Gesetzliche Vorgaben zur Betreuung in einer Tierpension :

  1.  Impfausweis muss vorliegen
  2. aktueller Impfstatus ( Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Tollwut)
  3.  Nachweis Entwurmung oder evtl. aktuelle Kotuntersuchung 
  4. aktueller Schutz vor Floh- und Zeckenbefall muss noch mindestens 3 Wochen Gültigkeit haben
  5.  Frei von ansteckenden Krankheiten (z.B.  Magen-Darminfekt, Husten) sollte zuvor ein Infekt bzw. eine Behandlung vorausgegangen sein, bitte eine Bescheinigung vom TA mitbringen, dass ihr Hund in die Betreuung darf.
weitere Voraussetzungen:
  •  Nachweis gültiger Tierhalterhaftpflichtversicherung
  •  Soziale Verträglichkeit, keine Aggressionen
  •  sollte Treppen steigen können
  •  eigenes Futter bitte ausreichend mitbringen
  •  eventuelle Medikationen bitte ausreichend mitbringen
Empfehlungen:
  •  Kontaktperson benennen, die in Notsituationen (z.B. plötzliche  Erkrankung  des Tieres, Aggressionen,  Versorgungsausfall ) ihr Tier abholen kann, wenn sie selbst nicht zur Verfügung stehen.
  •  Kontaktperson, die bei dringenden Fragen zur Verfügung steht, wenn sie nicht erreichbar sind